Die Abkürzung MPU steht für den Begriff “Medizinisch psychologische Untersuchung”. Es ist ein Begriff, der im Verkehrswesen sehr bekannt ist. Was aber hat dieser Begriff genau zu sagen – wer muss dorthin?Die MPU ist in erster Linie eine staatliche Einrichtung. Sie dient in dazu, Verkehrsteilnehmer zu prüfen, ob sie noch die Bedingungen erfüllen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Dieser Dienst hat jedoch keine Anordnungsberechtigung. Er kann der entsprechenden Verkehrsstelle, also der Führerscheinstelle einer entsprechenden Stadt nur eine Empfehlung aussprechen. Die Empfehlung, ob nach Abschluss der Untersuchung, der betroffene Verkehrsteilnehmer noch zum öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden kann, oder nicht. Das alleinige Entscheidungsrecht hat die Zulassungsstelle.
Wer muss zur MPU?
Zu einem Verkehrsteilnehmer, die mehrfach grob unangenehm im Straßenverkehr durch die Polizei aufgefallen sind. Die Bestrafung wirkt sich teilweise nicht nur durch eine finanzielle Bestrafung, sondern auch durch Punkte aus. Diese Punkte werden dann bei der Verkehrszentrale in Flensburg eingetragen. Ab Erreichen einer gewissen Punktezahl informiert die Verkehrszentrale die zuständige Zulassungsstelle, bei der der Verkehrsteilnehmer gemeldet ist. Die Zulassungsstelle informiert dann den Verkehrsteilnehmer mit dem Hinweis, bei der MPU vorstellig zu werden.
Aber auch Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel Fahr-Lehrer sind gesetzlich dazu verpflichtet, in gewissen Zeitabständen bei der MPU vorstellig zu werden. Auch Lkw- und Busfahrer bestimmter Berufszweige müssen in regelmäßigen Abständen zur MPU.
Die MPU wird allerdings im Volksmund als Strafe angesehen, diese Ansicht ist allerdings verkehrt. Bei der MPU wird der Verkehrsteilnehmer in einigen speziellen Bereichen genau untersucht, ob er noch verkehrstauglich ist. Diese Bereiche sind zum Beispiel ein Reaktionstest, ein Augentest und ein ausführliches Gespräch mit einem Psychologen. Die Kosten dieser MPU müssen von auffällig gewordenen Verkehrsteilnehmern selbst getragen werden. Bei Verkehrsberufen werden diese Kosten von den Firmen getragen.
Nach der Prüfung des Verkehrsteilnehmers wird der zuständigen Zulassungsstelle dann ein ausführlicher Bericht über den Verkehrsteilnehmer überstellt.